Der geplante Zusammenschluss rund um Orangekloud, Orbis und VeVe hat eine neue, deutlich konkretere Stufe erreicht. Am 21. August 2026 wurde der definitive Vertrag unterzeichnet; Orangekloud veröffentlichte die Nachricht am 24. August 2026.
Damit ist die im Februar angekündigte unverbindliche Absichtserklärung nicht mehr der aktuelle Stand. Trotzdem gilt die wichtigste Sprachregel weiterhin: Ein unterzeichneter Vertrag ist noch kein abgeschlossenes Closing – und VeVe wird noch nicht unter dem Ticker VEVE gehandelt.
TL;DR: Orangekloud soll Orbis übernehmen. Nach erfolgreichem Closing würde Orbis eine Tochtergesellschaft, Orangekloud soll in VeVe Inc. umbenannt werden und die Class-A-Aktien sollen an der Nasdaq unter VEVE handeln. Vorher müssen jedoch unter anderem Finanzierungs-, Aktionärs-, Nasdaq- und regulatorische Bedingungen erfüllt werden. Für VeVe-Accounts, Gems und Collectibles ändert allein die Vertragsunterzeichnung nichts.

Was sich seit der Absichtserklärung geändert hat
Am 11. Februar 2026 hatten Orangekloud und Orbis zunächst eine nicht bindende Absichtserklärung für die geplante Transaktion bekannt gegeben. Anfang März fehlte der definitive Vertrag weiterhin, weshalb damals weder von einer verbindlich geregelten Übernahme noch von einem abgeschlossenen Zusammenschluss gesprochen werden konnte.
Diese Lücke ist nun geschlossen. Der am 21. August datierte „Agreement and Plan of Exchange of Securities“ legt die Transaktionsstruktur, den vorgesehenen Aktientausch, die Finanzierung, die Unternehmensführung nach dem Closing sowie zahlreiche Bedingungen und Kündigungsrechte fest.
Wer den bisherigen Verlauf nachvollziehen möchte, findet die Ausgangslage im Artikel zur Orangekloud–Orbis-Absichtserklärung vom Februar. Das anschließende Zwischenstadium erklärt unser Update zum damals noch fehlenden definitiven Vertrag.
Was jetzt verbindlich vereinbart ist
Der Vertrag sieht vor, dass Orangekloud die ausgegebenen Orbis-Beteiligungen im Rahmen eines Aktientauschs übernimmt. Beim erfolgreichen Vollzug würde Orbis zur Tochtergesellschaft von Orangekloud.
Unmittelbar vor dem Closing soll Orangekloud seine Satzungsdokumente ändern und den Namen VeVe Inc. oder einen anderen von Orbis bestimmten Namen annehmen. Der vorgesehene Nasdaq-Ticker lautet VEVE, kann laut Vertragsdarstellung aber ebenfalls durch einen anderen von Orbis bestimmten Ticker ersetzt werden.
Die Umbenennung und der Tickerwechsel sind somit Teile des geplanten Vollzugs. Sie treten nicht allein deshalb in Kraft, weil beide Seiten den Vertrag unterschrieben haben.
Geplante Führung nach dem Closing
Für die Zeit nach dem Vollzug ist ein Verwaltungsrat mit sieben Mitgliedern vorgesehen. Vier Kandidaten sollen von Orbis benannt werden, zwei Sitze sind für bestehende Orangekloud-Direktoren vorgesehen und ein weiterer Kandidat soll vom Berater Meyzer bestimmt werden.
Die Besetzung muss die Unabhängigkeitsanforderungen der Nasdaq erfüllen. Führende Managementpositionen des kombinierten Unternehmens sollen mit von Orbis bestimmten Personen besetzt werden.

Was die bis zu 600 Millionen Orangekloud-Aktien bedeuten
Bis zu 3.967.705 Orbis-Kapitalanteile, entsprechend allen unmittelbar vor dem Closing ausstehenden Orbis-Anteilen, können gegen bis zu 600 Millionen Orangekloud-Aktien getauscht werden. Diese Obergrenze wird auf einer Basis vor einem möglichen Reverse Split angegeben und kann durch die Ausübung bestimmter Orbis-Warrants angepasst werden.
Für jede erfasste Orbis-Stammaktie sieht der Vertrag 37,8048 Orangekloud-Aktien der Class A und 113,4144 Aktien der Class B vor. Insgesamt werden im Vertrag ungefähr 150 Millionen Class-A-Aktien und knapp 450 Millionen Class-B-Aktien als mögliche Höchstwerte genannt.
Keine Gleichsetzung mit 600 Millionen frei handelbaren Aktien
Die Zahl darf nicht so gelesen werden, als würden am Closing-Tag automatisch 600 Millionen neue Aktien frei an der Börse verkauft. Es handelt sich um die maximale Gegenleistung für die einzubringenden Orbis-Anteile, aufgeteilt auf zwei Aktienklassen und abhängig von den tatsächlichen Voraussetzungen beim Vollzug.
Orbis-Anteilseigner haben zudem Lock-up-Vereinbarungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Closing abgeschlossen, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen. Das begrenzt die sofortige Übertragbarkeit der erhaltenen Aktien, beseitigt aber nicht die langfristige Bedeutung der umfangreichen Aktienausgabe.
Warum Sammler Begriffe wie Verwässerung vorsichtig einordnen sollten
Neue Aktien vergrößern grundsätzlich die gesamte Aktienbasis und verändern die Eigentumsverhältnisse. Wie stark einzelne bestehende Beteiligungen verwässert würden, lässt sich jedoch nicht seriös allein aus der Obergrenze von 600 Millionen Aktien ableiten.
Dafür müssten unter anderem die endgültige Zahl ausgegebener Aktien, ein möglicher Reverse Split, die Finanzierung, ausgeübte Warrants und weitere vereinbarte Vergütungsinstrumente berücksichtigt werden. Auch der im Vertrag angesetzte Wert von 1 US-Dollar je Aktie ist ein rechnerischer Wert für die Transaktion und keine Garantie für einen späteren Börsenkurs.
Zusätzlich sind beim Closing rund 90,9 Millionen Berater-Warrants mit einem Ausübungspreis von 1 US-Dollar je Class-A-Aktie vorgesehen. Weitere mögliche Aktieninstrumente betreffen unter anderem Vergütungspläne, Management-Awards und eine erfolgsabhängige Beratervergütung. Das macht die endgültige Kapitalstruktur komplexer als die einzelne Schlagzeile „600 Millionen Aktien“.
Warum die Transaktion noch nicht abgeschlossen ist
Zwischen Signing und Closing liegt eine Umsetzungsphase. Erst wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt oder im zulässigen Umfang erlassen wurden und die Abschlussdokumente ausgetauscht sind, kann Orbis tatsächlich zur Tochtergesellschaft werden.
Der Vertrag nennt mehrere gegenseitige und parteispezifische Closing-Bedingungen. Einige davon sind besonders wichtig, weil sie externe Entscheidungen, neue Finanzierung oder weitere Prüfungen voraussetzen.
1. Zustimmung der Orangekloud-Aktionäre
Orangekloud soll eine außerordentliche Hauptversammlung abhalten. Dort müssen die für Vertrag und Transaktion erforderlichen Beschlüsse die notwendige Mehrheit der Stimmrechte erhalten.
Mehr als 75 Prozent des derzeit ausstehenden Orbis-Kapitals haben den Vertrag bereits unterzeichnet. Über vereinbarte Mitverkaufsmechanismen wird ein Anstieg auf mindestens 93 Prozent erwartet. Das ersetzt jedoch nicht die noch ausstehende Abstimmung auf Orangekloud-Seite.
2. Finanzierung zwischen 30 und 100 Millionen US-Dollar
Am oder vor dem Closing ist eine gleichzeitige Privatplatzierung von Class-A-Aktien mit einem geplanten Bruttoerlös von mindestens 30 Millionen und höchstens 100 Millionen US-Dollar vorgesehen. Die Bestätigung einer verbindlich zugesagten Finanzierung in der vereinbarten Höhe gehört zu den zentralen Bedingungen.
Von den Erlösen sollen beim Closing grundsätzlich 3 Millionen US-Dollar an eine operative Orangekloud-Tochter für das laufende Geschäft fließen, wobei vertraglich vorgesehene Anpassungen möglich sind. Zusätzlich erlaubt der Vertrag eine gesonderte Betriebskostenfinanzierung von bis zu 6 Millionen US-Dollar unter bestimmten Grenzen.
3. Nasdaq-Zulassung und fortgesetztes Listing
Die im Rahmen der Transaktion, Finanzierung und Warrants vorgesehenen Class-A-Aktien müssen für das Nasdaq-Listing zugelassen werden. Orangekloud verpflichtet sich, dafür angemessene Anstrengungen zu unternehmen und kommerziell angemessene Maßnahmen für den Erhalt des Listings zu ergreifen.
Wichtig ist die genaue Formulierung: Der Vertrag schafft keinen automatischen Anspruch auf Zulassung. Außerdem gehört das fortgesetzte Nasdaq-Listing der bestehenden Orangekloud-Class-A-Aktien zu den Bedingungen zugunsten von Orbis.
4. Regulatorische Freigabe in Neuseeland
Falls erforderlich, muss eine Zustimmung oder Nichtbeanstandung des New Zealand Overseas Investment Office vorliegen. Orangekloud trägt im Vertragsprozess die Verantwortung für einen notwendigen Antrag als ausländische Person.
Ob und in welcher Form die Behörde Bedingungen stellt, lässt sich der Vertragsunterzeichnung allein nicht entnehmen. Maßgeblich ist eine spätere offizielle regulatorische Mitteilung oder Closing-Bestätigung.
5. Prüfungen, Fairness Opinion und weitere Dokumente
Zu den Bedingungen zählen außerdem der Abschluss finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Due Diligence ohne wesentliche negative Feststellungen sowie die endgültige Zustimmung des Orangekloud-Verwaltungsrats nach Erhalt einer zufriedenstellenden unabhängigen Fairness Opinion.
Hinzu kommen korrekte Zusicherungen der Parteien, die Einhaltung ihrer Pflichten, erforderliche Lock-up- und Voting-Dokumente, eine Nasdaq-konforme Gremienstruktur und eine Einigung über die Form der Berater-Warrants.
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Der Long-Stop am 31. Dezember 2026
Der Vertrag kann grundsätzlich von Orangekloud oder Orbis beendet werden, wenn das Closing nicht bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt ist. Für bestimmte Umstände im Zusammenhang mit SEC-Regelungen ist eine Verlängerung vorgesehen.
Der Long-Stop ist kein versprochener Closing-Termin. Er ist vielmehr eine vertragliche Außengrenze, ab der ein Kündigungsrecht entstehen kann, sofern nicht die eigene Vertragsverletzung der kündigenden Partei die Hauptursache der Verzögerung war.
Auch ein Verstreichen des Datums würde nicht automatisch in derselben Sekunde das Ende der Transaktion bedeuten. Entscheidend wären die konkrete Vertragssituation, eine mögliche Verlängerung und eine formelle Kündigungs- oder Änderungsmitteilung.
Was bedeutet das heute für VeVe-Sammler?
Für Sammler ist die Börsen- und Unternehmensstruktur interessant, aber sie darf nicht mit den operativen Regeln der VeVe-App vermischt werden. Die Vertragsunterzeichnung ändert nicht automatisch den Status eines Accounts, das Gem-Guthaben oder den Bestand an digitalen Collectibles und Comics.
Es gibt durch das Signing auch keine automatische neue Transferfunktion, Auszahlungsmöglichkeit, KYC-Regel, Marketplace-Gebühr oder OMI-Utility. Solche Produktänderungen wären erst dann als bestätigt zu behandeln, wenn VeVe oder Orbis sie über offizielle Produktinformationen, aktualisierte Bedingungen oder konkrete App-Mitteilungen veröffentlicht.
Collector Checklist für den aktuellen Stand
- Account normal weiterverwenden: Es wurde keine automatische Nutzeraktion allein aufgrund des Vertrags angekündigt.
- Keine angebliche Aktien- oder Token-Migration durchführen: Der Aktientausch betrifft die beteiligten Unternehmen und Anteilseigner, nicht VeVe-Collectibles in Nutzerkonten.
- Keine DMs als „Nasdaq-Verifizierung“ akzeptieren: Eine Unternehmensübernahme erfordert keine Weitergabe von Passwort, 2FA-Code, Recovery-Daten oder Wallet-Schlüsseln.
- Produktregeln separat prüfen: Gems, Gebühren, KYC, OMI und CollectChain bleiben eigene Themen mit jeweils offiziellen Regeln.
- Auf konkrete Dokumente warten: Relevant sind Abstimmungsunterlagen, Finanzierungsnachweise, Nasdaq-Mitteilungen, regulatorische Entscheidungen und die formelle Closing-Meldung.

Die Watchlist bis zum Closing
Die nächsten belastbaren Signale werden voraussichtlich nicht aus Social-Media-Spekulationen kommen, sondern aus Unternehmens- und Börsenunterlagen. Sammler können den Prozess anhand weniger klarer Punkte verfolgen.
Shareholder-Vote
Entscheidend sind die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung, die vorgeschlagenen Beschlüsse und das veröffentlichte Abstimmungsergebnis. Eine Terminankündigung ist noch keine Zustimmung; erst das Ergebnis zeigt, ob die erforderliche Mehrheit erreicht wurde.
Finanzierung
Zu beobachten ist, ob verbindliche Zusagen für die Privatplatzierung vorliegen und welche endgültigen Konditionen genannt werden. Der breite Rahmen von 30 bis 100 Millionen US-Dollar sagt noch nicht, welcher Betrag tatsächlich eingeworben wird.
SEC- und Nasdaq-Unterlagen
Neue SEC-Filings können Ergänzungen, Abstimmungsdokumente, Änderungen des Vertrags oder weitere Informationen zur Kapitalstruktur enthalten. Für den geplanten VEVE-Ticker ist außerdem entscheidend, ob die erforderliche Nasdaq-Zulassung tatsächlich erteilt und der Wechsel offiziell angekündigt wird.
Neuseeländische Zustimmung
Falls eine Freigabe oder Nichtbeanstandung des Overseas Investment Office erforderlich ist, sollte sie ausdrücklich dokumentiert werden. Bis dahin ist diese Bedingung als offen zu behandeln.
Closing-Mitteilung
Die eindeutigste Bestätigung wäre eine offizielle Meldung, dass die Transaktion vollzogen wurde. Erst dann wären Formulierungen wie „Orbis ist eine Tochtergesellschaft“, „Orangekloud wurde in VeVe Inc. umbenannt“ oder „der Tickerwechsel ist wirksam“ sachlich belastbar.
Typische Fehlinterpretationen vermeiden
- „Definitiver Vertrag“ bedeutet nicht „Deal abgeschlossen“: Der Vertrag ist verbindlich, sein Vollzug bleibt aber an Bedingungen geknüpft.
- „VEVE geplant“ bedeutet nicht „VEVE wird bereits gehandelt“: Name und Ticker sind für das Closing vorgesehen.
- „Bis zu 600 Millionen Aktien“ bedeutet nicht „600 Millionen Aktien sind schon ausgegeben“: Es handelt sich um eine Obergrenze innerhalb des vereinbarten Tauschs.
- „1 US-Dollar je Aktie“ ist kein Kursziel: Die Zahl dient als angesetzter Transaktionswert und ist keine Börsenprognose.
- Ein Börsendeal ist kein App-Update: Änderungen an Gems, Collectibles, OMI, KYC oder Gebühren brauchen eigene offizielle Bestätigungen.
FAQ zum Orangekloud–Orbis-Vertrag
Ist VeVe jetzt an der Nasdaq gelistet?
Nein, nicht als bereits umbenanntes Unternehmen unter dem Ticker VEVE. Orangekloud ist die bestehende börsennotierte Gesellschaft; der Name VeVe Inc. und der Ticker VEVE sind für den erfolgreichen Vollzug der Transaktion vorgesehen.
Ist die Fusion bereits abgeschlossen?
Nein. Am 21. August 2026 wurde ein definitiver Aktien-Tauschvertrag unterzeichnet, öffentlich bekannt gegeben am 24. August. Das Closing steht noch aus.
Müssen VeVe-Nutzer etwas in ihrem Account bestätigen?
Auf Grundlage der Vertragsmeldung nicht. Nutzer sollten keine Links aus Direktnachrichten öffnen und keine angebliche Übernahme-, Nasdaq- oder Migrationsbestätigung durchführen.
Werden Gems oder Collectibles in Aktien umgewandelt?
Nein. Der Vertrag beschreibt den Tausch von Unternehmensbeteiligungen zwischen Orbis-Anteilseignern und Orangekloud. VeVe-Gems und digitale Sammlerstücke sind keine Orangekloud-Aktien.
Ist das Closing für den 31. Dezember 2026 garantiert?
Nein. Dieses Datum ist der vertragliche Long-Stop, nicht ein garantierter Abschlusstermin. Die Transaktion kann früher vollzogen, unter bestimmten Umständen verlängert oder bei nicht erfüllten Bedingungen beendet werden.
Sind Auswirkungen auf OMI oder CollectChain bestätigt?
Aus dem Exchange Agreement ergibt sich keine automatische Änderung dieser Systeme. Konkrete Auswirkungen sollten erst nach einer ausdrücklichen offiziellen Produkt- oder Unternehmensmeldung als bestätigt gelten.
Fazit: Ein wichtiger Meilenstein, aber noch nicht die Ziellinie
Der definitive Vertrag ist der bislang deutlichste Fortschritt im Orangekloud–Orbis-Prozess. Er ersetzt die unverbindliche LOI durch eine detaillierte Vereinbarung und beschreibt, wie Orbis übernommen, Orangekloud umbenannt und der geplante Nasdaq-Ticker VEVE eingeführt werden soll.
Bis zum Closing bleiben jedoch mehrere substanzielle Aufgaben offen. Aktionärszustimmung, Finanzierung, Nasdaq-Zulassung, Prüfungen und eine mögliche neuseeländische Freigabe sind keine Formalitäten, die Sammler als bereits erledigt voraussetzen sollten.
Für VeVe-Nutzer lautet die nüchterne Einordnung daher: Unternehmensseitig gibt es einen neuen verbindlichen Stand. Im Sammleralltag bleibt vorerst alles beim offiziell kommunizierten Produkt- und Regelstatus.
Wenn du VeVe unabhängig vom Börsenprozess neu ausprobieren möchtest, kannst du dich über Bei VeVe anmelden mit 10 $ Startguthaben registrieren und bei qualifizierter Anmeldung 10 $ Startguthaben geschenkt bekommen. Disclosure: VeVeInsider kann möglicherweise eine Provision erhalten; für dich entstehen keine Mehrkosten und du bekommst 10 $ Startguthaben geschenkt.
Quellen
- Agreement and Plan of Exchange of Securities vom 21. August 2026
- Orangekloud Technology Inc. – Form 6-K vom 24. August 2026
- Orangekloud Technology Inc. Enters into Definitive Agreement to Acquire Orbis Technology Limited
- Orangekloud übernimmt VeVe-Betreiber und wird zu VeVe Inc.
- Orangekloud to Rebrand as VeVe Inc. in Deal to Acquire Orbis and Digital Collectibles Platform



